
Doppelhaus oder Einfamilienhaus
Ein Baugrundstück mit ca. 896,00 qm (ideele Teilung) bebaubar nach Bebauungsplan Schnelsen 27:
WR = reines Wohngebiet
I = eingeschossig
GRZ = 0,2
Im vorderen Bereich des Grundstückes gibt es ein 15 m tiefes Baufenster in diesem kann unter Berücksichtigung der Grenzabstände ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Doppelhaus errichtet werden.
Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
